Pflege & Betreuung
In unserer Einrichtung bieten wir Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vollstationäre Pflege an.
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung.
Der Anspruch einer pflegebedürftigen Person in Kurzzeitpflege ist pauschal auf 1854,- € begrenzt (entspricht 15 Tagen).
Wenn die Kurzzeitpflege nicht ausreicht, kann zusätzlich die Verhinderungspflege beantragt werden (Voraussetzung mindestens PG2 für mindestens ein halbes Jahr vorbestehend). Der Anspruch einer pflegebedürftigen Person in Verhinderungspflege ist pauschal auf 1685,- € begrenzt (entspricht 14 Tagen).
vollstationäre Pflege
Zunächst müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf vollstationäre Pflege stellen (voraussetzung mindestens PG2), wobei wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Sind Sie nicht im Besitz einer notariellen Betreuungsurkunde, oder durch das Amtsgericht dazu befähigt, über den Aufenthalt des Angehörigen zu entscheiden und dieser nicht mehr in der Lage dies selbst zu tun, müssen Sie sich durch ein der o.g. Behörde dazu autorisieren lassen.
Sollten Sie nach Informationen in dem Heim feststellen, dass Sie nicht in der Lage sind, den finanziellen Eigenanteil zu begleichen, so haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrem zuständigen Sozialamt zu erkundigen und einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen. Auch hierbei werden wir Sie auf Wusch unterstützen.